Truppmannausbildung I und II

Die Truppmannausbildung ist die Grundausbildung eines jeden Feuerwehrangehörigen. In ihm sind alle grundlegenden Tätigkeiten der Feuerwehr enthalten. Ziel der Ausbildung ist es, unter Anleitung, alle einfachen Handlungen im Einsatz- und Übungsdienst zu erlernen und anwenden zu können.

Im Teil I werden in 70 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung auf die Aufgaben im Feuerwehralltag vorbereitet. Dieser Lehrgang endet mit einer schriftlichen, einer praktischen und einer Einzelprüfung.

 

Bestandteile der Ausbildung sind unter anderem:

  • Notwendige Rechtsgrundlagen als (Feuerwehr-)Truppmann auf Gemeindeebene sowie Straßenverkehrsrecht
  • Begriff Feuerwehr, Aufgaben der Gemeinde, Organisation der Wehr
  • Aufnahme, Entlassung und Dienstpflichten
  • Straßenverkehrsordung
  • Dienstbetrieb
  • Ersatz von Sachschäden, Unfallversicherung
  • Feuerwehr und Arbeitgeber: Freistellung, Lohnfortzahlung
  • Brennen und Löschen
  • Brennbare Stoffe
  • Sauerstoff (Brandverhalten, Eigenschaften,...)
  • Zündenergie
  • Mischungsverhältnis (Flash-Over, Backdraft)
  • Löschmittel (auch: Gefahren durch Löschmittel)
  • Löscheinsatz
  • Persönliche Ausrüstung
  • Warnkleidung
  • Gefahren durch fließenden Verkehr
  • Feuerwehrleine/Mehrzweckleine (Stiche und Knoten)
  • Handzeichen
  • Taktische Einheiten
  • Aufgaben der Mannschaft
  • Einsatzbefehle
  • Fahrzeugkunde
  • Wasserentnahme (Unter-/Oberflurhydrant, offenes Gewässer, ...)
  • Verhalten in Brand- und Treppenräumen
  • Sicheres Verhalten bei Anwesenheit von ABC-Stoffen
  • Selbstrettung, Arbeiten mit Leitern und Sprungrettungsgeräten, Begehen von Drehleitern
  • Beendigung des Einsatzes
  • Technische Hilfeleistung
  • Rettung
  • Ich kann/will/muss helfen
  • Ängste und Konflikte
  • Der hilfsbedürftige Mensch
  • Ablauf einer Hilfeleistung
  • Notruf
  • Rettungsfahrzeuge
  • Retten aus dem Gefahrenbereich
  • Vitalfunktionen
  • Durcharbeiten einiger möglicher Notfälle

Zugangsvoraussetzung für diese Ausbildung ist die Vollendung des 17. Lebensjahr und der Erste-Hilfe-Lehrgang darf nicht älter als zwölf Monate sein.

Teil II der Ausbildung dauert zwei Jahre. Dabei müssen mindestens 80 Stunden Ausbildung absolviert werden. Hier wird auf Standortebene mit den "Auszubildenden" gearbeitet. hier gibt es in Lich ein spezielles Verfahren. Infos folgen in Kürze...

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.