Atemschutzgeräteträger I
In diesem Lehrgang wird man zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ausgebildet. In 28 Stunden lernt man Grundsätze zur Einsatztaktik im Innenangriff, Absuchen von Räumen nach Vermissten bei vollkommener Verneblung, Öffnen von Türen, Gefahren von "Flashover" und der Eigensicherung.
Neben der theoretischen Ausbildung wird unter "schwerem Atemschutz" mehrfach die Atemschutzstrecke (Sportübungen - Durchlaufen eines Hindernissparcour bei Dunkelheit - erneute Sportübungen) als praktischer Teil absolviert. Am Ende gibt es eine schriftliche Prüfung.
Damit man den Status als Atemschutzgeräteträger nicht verliert, muss man jährlich mindestens einmal diese Atemschutzstrecke absolvieren, einen Einsatz oder eine Einsatzübung nachweisen und spätestens alle 3 Jahre eine gesundheitliche Eignung vorlegen.
Als Zugangsvoraussetzung gilt die abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I und das vollendete 18. Lebensjahr. Die Sprechfunkausbildung wird dabei gewünscht.