Sirenensignale

Laut §3 des HBKG* haben die Gemeinden unter anderem die Aufgabe die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.
(*= HBKG --> Hessisches Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe)
Bei Unwetterkatastrophen, größeren Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken, Terroranschlägen sowie anderen außergewöhnlichen Lagen werden Sie durch geeignete Maßnahmen alarmiert.

Dies geschieht z.B. durch

  • Bekanntmachungen in Rundfunk und Fernsehen
  • durch die im Gemeindegebiet installierten Sirenen
  • durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei

Aus diesem Grund ist es für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, dass sie die Sirenensignale kennen, diese somit im Ernstfall richtig einschätzen und entsprechend reagieren können.

 

Feueralarm

 

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1 Minute Dauerton, 2x unterbrochen

Bedeutung: Feueralarm!
Dieses Signal dient zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr.

Wenn dieses Signal ertönt, machen Sie den Einsatzkräften den Weg zum Feuerwehraus frei. Schauen Sie auf Ihre Kinder an der Straße oder ob es sich ggf. um einen Notfall in Ihrer Nähe handelt und sie evtl. helfen können.

Bevölkerungswarnung

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1 Minute Heulton (an- und abschwellend)

Bedeutung: Radiogerät einschalten, auf Durchsagen achten!
Es liegt eine Gefährdung vor, Sie werden über Durchsagen/Rundfunk informiert

Entwarnung / Übung

 

sirene-e

1 Minuten Dauerton

 

Bedeutung: Entwarnung oder auch Übung der Feuerwehr
Dieses Signal dient zur Entwarnung einer Gefährdung und bei Feuerwehrübungen zur Sirenenfunktionsprüfung.