Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen (Nutzfeuer) muss beim Bürgerbüro der Stadt Lich angemeldet werden.

Nicht angemeldete Nutzfeuer zu denen die Feuerwehr gerufen wird, sind für den Durchführenden kostenpflichtig!

Folgende Dinge sind bei der Durchführung dringend zubeachten:

  • Es müssen mindestens zwei zuverlässige Aufsichtspersonen gestellt werden
  • Es ist ein Sicherheitsstreifen von mindestens 5m Breite um die abzubrennende Fläche durch Umpflügen oder Fräsen anzulegen, wenn auf abgeernteten Getreidefeldern verbrannt wird.
  • Zusammenhängende Flächen von mehr als 3ha sind im Abstand von 80m bis 100m durch einen Sicherheitsstreifen von 5m Breite zu unterteilen. (Gilt bei abgeernteten Getreidefeldern)
  • Die so entstandenen Teilflächen dürfen nur nacheinander , d.h. nach Erlöschen der vorherigen Teilfläche abgebrannt werden (Gilt bei abgeernteten Getreidefeldern)

 

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten

  • 100m von Aufenthalt von Menschen und Gebäuden
  • 50m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
  • 100m von Naturschutzgebieten und Wäldern
  • 50m von sonstigen Gebäuden

 

Es darf nur bei trockenem Wetter unterständiger Aufsicht von zuverlässigen Personen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr verbrannt werden.

Zum entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, das Feuer und Glut erloschen ist. Die Verbrennungsrückstände sind in den Boden einzuarbeiten.

Das Formular zur Anmeldung und weitere Informationen können Sie hier einsehen und runterladen.

Quelle: Stadt Lich - Bürgerbüro

 

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