Bei Stau: Rettungsgasse!

Damit schnelle Hilfe auch ankommt brauchen wir die Hilfe aller Verkehrsteilnehmer.

Sobald der Verkehr auf Straßen mit mehr als einer Spur ins Stocken gerät oder gar staut muss man, gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 11 Abs. 2), eine Gasse für Rettungs- und Abschleppfahrzeuge bilden. Nur so können die Rettungskräfte schnell helfen. Bei Nichtbeachtung kommt es teilweise zu Verzögerungen von über 15 Minuten. Nachweislich sind schon Personen an diesem Umstand verstorben.

Damit alles reibungslos klappt, finden Sie hier ein paar Infos rund um das Thema Rettungsgasse:

Link/Download eines Flyer: PDF Rettungsgasse

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