Maschinist für Löschfahrzeuge

In diesem 35 Stunden dauernden Lehrgang wird man auf das Fahren von Einsatzfahrzeugen vorbereitet. Neben Sonder- und Wegerechte in der StVO bekommt man die Funktionen von Löschwasserpumpen sowie deren Bedienung erklärt. Wasserförderung aus offenen Gewässern, dem Hydrantennetz, aus Tiefen oder über lange Wegestrecken.

Voraussetzungen sind hierbei die abgeschlossene Ausbildung Truppmann I und II sowie der Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse.

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